Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte am 6.10.2023 ein Schreiben zur Umsatzsteuer bei kurzfristigen Vermietungen. Das Schreiben nimmt Bezug auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29.11.2022 und hat weitreichende Implikationen für das Beherbergungsgewerbe.
Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf die Erweiterung des ermäßigten Steuersatzes. Bisher galt der ermäßigte Umsatzsteuersatz (7 %) für die kurzfristige Vermietung von klassischen Gebäuden und Grundstücken.
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs bringt Erleichterung für Menschen, die in einer Pflege-Wohngemeinschaft (WG) leben. Laut dem Urteil vom 10.8.2023 sind die Kosten für die Unterbringung in einer Pflege-WG als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung absetzbar. Damit stehen sie steuerlich auf dem gleichen Niveau wie Aufwendungen für die Unterbringung in einem traditionellen Pflegeheim.
Die prognostizierten Werte für Sachbezüge im Jahr 2024 wurden vorgestellt. Diese werden jedes Jahr durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung angepasst. Ab dem 1.1.2024 gelten basierend auf dem aktuellen Entwurf, der sich wie immer am Verbraucherpreisindex orientiert, die folgenden Werte:
Der monatliche Wert für Verpflegung wird auf 313 € festgesetzt. Dies unterteilt sich in 2,17 € täglich für das Frühstück und jeweils 4,13 € für Mittag- oder Abendessen.
Im aktuellen Regierungsentwurf zur Sozialversicherungsgrößenverordnung sollen die Werte an die Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres angepasst werden. Als Referenz-Rechengröße wird dabei das Jahr 2022 herangezogen.
Die Anpassung von Kranken- und Pflegeversicherung gilt bundesweit. Bei der Arbeitslosen- und Rentenversicherung wird zwischen alten und neuen Bundesländern unterschieden. Folgend die geplanten Werte für 2024:
Seit dem 1.1.2022 sind Photovoltaikanlagen bis 30 kWp (Kilowatt peak) ertragssteuerfrei. Ab dem 1.1.2023 wurde für die Lieferung und Installation solcher Anlagen zudem ein Nullsteuersatz eingeführt.
Betreiber von Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich, auch im Falle einer Steuerbefreiung, zur Anzeige der Eröffnung eines gewerblichen Betriebs oder einer Betriebsstätte und zur Übermittlung eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verpflichtet.
Mit Urteil vom 21.6.2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) wesentliche Klarstellungen zum Kindergeldanspruch bei einem Auslandsstudium vorgenommen. Im Fall beantragte eine Mutter Kindergeld für ihre Tochter, die ursprünglich nur ein Jahr in Australien studieren wollte. Später entschied sie sich jedoch, ihr Studium dort fortzusetzen.
Die Familienkasse stellte die Kindergeldzahlung ein und forderte bereits gezahltes Kindergeld zurück. Sie ging davon aus,...
Das Bundesministerium der Finanzen hat aktualisierte Verwaltungsvorgabe für die Steuerregeln rund um das häusliche Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale veröffentlicht.
Wenn der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer liegt, kann nun statt der tatsächlich entstandenen Kosten alternativ eine Jahrespauschale von 1.260 € ohne gesonderten Nachweis steuermindernd geltend gemacht werden.
Ab dem 1.1.2024 plant die Europäische Kommission, die Schwellenwerte für die Einstufung der Unternehmensgrößenklassen um mindestens 20 % zu erhöhen. Dies betrifft natürlich auch viele Unternehmen in Bezug auf ihre Berichtspflichten.
Die neuen Schwellenwerte sollen für Geschäftsjahre gelten, die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen. Das könnte insbesondere Unternehmen an der Schwelle zwischen „großen“ und „mittelgroßen“ Kapitalgesellschaften entlasten,...
Bereits in der Ausgabe September berichteten wir über den Entwurf zum Wachstumschancengesetz. Am 30.8.2023 wurde der Regierungsentwurf verabschiedet. Die wichtigsten Neuerungen gegenüber dem Referentenentwurf sind hier im Folgenden zusammengefasst:
• Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen: Die Regelungen für Elektrofahrzeuge im Rahmen der 1 %-Regelung und der Fahrtenbuchregelung werden angepasst.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde zum 1.7.2020 eine Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Ge-tränken, von 19 % auf 7 % eingeführt. Diese Senkung wurde zuletzt bis Ende 2023 verlängert.
Eine dauerhafte Ermäßigung auf 7 % konnte im Bundestag am 21.9.2023 keine Mehrheit finden und wurde somit abgelehnt.
Anmerkung: Dies ist noch keine endgültige Entscheidung....