SteuerNEWS · 29. November 2024
Anleger, die Kapitaleinkünfte erzielen, erhalten eine Bescheinigung über diese Einkünfte sowie ggf. bereits abgeführte Abgeltungssteuern von ihren Banken. Beides wird von den kontoführenden Banken auch der Finanzverwaltung gemeldet, bislang zumeist allerdings nur die in Euro geführten Konten. Sofern ein Anleger über sog. Fremdwährungskonten verfügt, aus denen Kapitaleinkünfte erzielt werden, war dieser bereits in der Vergangenheit verpflichtet, die Meldung an die Finanzverwaltung...