Im Baurecht umfasst unsere Tätigkeit die Beratung und Vertretung folgender Bereiche:
- Erteilung und Anfechtung von Baugenehmigungen, Überprüfung von Bebauungsplänen und Planfeststellungsbeschlüssen
- Beratung von Bauherren und Grundeigentümern bei der Planung und Errichtung von Gebäuden
- Prüfung und Beratung von rechtlichen Voraussetzungen, Genehmigungsverfahren
- Anwaltliche Begleitung und Beratung während des Bauprojekts
- Rechtliche Beratung von Nachbarn eines Bauvorhaben bzgl. Wertverlust, Abstandflächen, Grundstücksgrenzen
- Vertretung bei rechtlichen Auseinandersetzungen
- Beratung bei Fragen des Immissionsschutzrechts und des Naturschutzrechts