SteuerNEWS · 02. Mai 2024 Künstlersozialabgabe Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Nachdem für 2022 keine Anpassung erfolgte, erhöhte sich der Beitrag für 2023 auf 5 % und bleibt auch in 2024 unverändert. BMAS, PM v. 14.7.2023 tagPlaceholderTags: