Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde zum 1.7.2020 eine Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Ge-tränken, von 19 % auf 7 % eingeführt. Diese Senkung wurde zuletzt bis Ende 2023 verlängert.
Eine dauerhafte Ermäßigung auf 7 % konnte im Bundestag am 21.9.2023 keine Mehrheit finden und wurde somit abgelehnt.
Anmerkung: Dies ist noch keine endgültige Entscheidung. Sobald hier eine Entscheidung getroffen wurde, werden wir berichten.
Fundstelle: Bundestag online, Dokumente – Texte v. 21.09.2023
(DW20231106)
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