Zum 1.10.2022 wurde der Mindestlohn per Gesetz auf 12 € pro Stunde angehoben, die Entgeltgrenze für Minijobs stieg auf 520 €. Ebenfalls angehoben wurde die daran anschließende sog. Midijob-Grenze, bei der verminderte Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung gelten, und zwar von 1.300 € auf 1.600 €/Monat (s. hierzu unsere Mandanten-Information 5/2022).
Mit dem kürzlich verabschiedeten „Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ steigt die Midijob-Grenze ab dem 1.1.2023 erneut, und zwar auf 2.000 €.
Fundstelle: Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs, BGBI I S.1985
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