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Inflationsausgleichsprämie

Die sog. Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets. Durch die Einführung haben Arbeitgeber seit dem 26.10.2022 die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn weitere Zahlungen bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 € zu-kommen zu lassen.

 

Dieser Betrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Begünstigungszeitraum läuft noch bis zum 31.12.2024. Dabei wird es den Arbeitgebern überlassen werden, zu entscheiden, ob und in welcher Höhe sie die Prämie zahlen, eine Zahlungsverpflichtung gibt es nicht.

Fundstelle: Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen

Ergebnis des Koalitionsausschusses v. 3.9.2022

(DW20221202))

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