Der Bundestag hat am 22.9.2022 eine Verlängerung der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis Ende 2023 beschlossen. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen, Einwände gegen die geplante Regelung sind nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten.
Geregelt ist die Änderung im „Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ mit dem u. a. die sog. EU-Alkoholstrukturrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll.
Die Verlängerung der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) ist Teil des „Dritten Entlastungspaketes“ der Bundesregierung, welches am 4.9.2022 vorgestellt wurde.
Darüber hinaus ist mit dem Gesetz eine Anpassung des Durchschnittssatzes und der Vorsteuerpauschale für Landwirte ab 1.1.2023 auf 9,0 % geplant. Über die finalen Regelungen werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Fundstelle: nwb Verlag; Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen in der vom Finanzausschuss des Bundestages geänderten Fassung (BT-Drucks.20/3590) Stand 21.9.2022. Die 2./3. Lesung im Bundestag hat am 22.9.22 stattgefunden
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