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BGHW: Wegfall der Pflichtversicherung zum 01.01.2020

Die BGHW – Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik hat in ihrer neuen Satzung unter anderem die Aufhebung der Unternehmer-Pflichtversicherung ab dem 01.01.2020 beschlossen.

Dies betrifft alle nach der Fusion zunächst fortgeführten Unternehmerpflichtversicherungen kraft Satzung (der ehemaligen BG für den Einzelhandel) zum 31.12.2019. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft.

 

Alle am 31.12.2019 noch bestehenden Unternehmer-Pflichtversicherungen werden mit Wirkung vom 01.01.2020 aufgehoben. Danach besteht dann allerdings kein Versicherungsschutz mehr. Sofern weiterhin Versicherungsschutz gewünscht wird, ist dieser schriftlich oder elektronisch als sog. „freiwillige Versicherung“ zu beantragen.

 

Auch für Personen, die zu der Unternehmer-Pflichtversicherung kraft Satzung eine (freiwillige) Zusatzversicherung haben, besteht ab dem 01.01.2020 kein Versicherungsschutz mehr. Sofern weiterhin Versicherungsschutz gewünscht wird, ist auch dieser schriftlich oder elektronisch als freiwillige Versicherung zu beantragen.

 

Auf die gewohnte Absicherung bei Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit muss künftig also niemand verzichten. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung (§ 6 SGB VII, §§ 42 ff. der Satzung). Hierfür ist jedoch ab dann und in Zukunft ein schriftlicher oder elektronischer Antrag erforderlich.

Weitere Informationen hierzu sowie ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Internetseite www.bghw.de

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