Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet, jede grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb der EU/EWR und der Schweiz beim zuständigen Versicherungsträger anzuzeigen. Dies bedeutet, dass für jede noch so kurze grenzüberschreitende Dienstreise ab dem ersten Tag eine A1-Bescheinigung erforderlich ist. Das Entsendeformular A1 bescheinigt, welches Sozialsystem für Versicherte zuständig ist.
In der Vergangenheit gab es auch Diskussionen, dass Dienst- bzw. Geschäftsreisen aus dem Anwendungsbereich der Verordnung durch eine klarstellende Ergänzung noch vor der Europawahl im Mai 2019 herausgenommen werden sollten.
Die ursprünglich erzielte Einigung im Rahmen der Reform der EU-Verordnung zur Abschaffung der „A1-Bescheinigung“ bei Dienstreisen wurde jedoch vom Ausschuss der ständigen Vertreter des Rats abgelehnt. Insofern bleibt der Status quo bis auf Weiteres bestehen, dass Geschäftsreisende bei Dienstreisen ins europäische Ausland weiterhin eine „A1-Bescheinigung“ mit sich führen müssen!
Fundstelle: StBK Rheinland-Pfalz, Newsletter 8/2019 (DW20190610)