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Neuerungen bei der Gesundheitsförderung von Arbeitnehmern

Immer mehr Arbeitnehmer sehen sich mit beruflichen Anforderungen wie ständiger Erreichbarkeit, wachsendem Leistungsdruck und neuen Formen der Arbeit konfrontiert, die eine stetig hohe Leistungsfähigkeit erfordern. Um diese Leistungsfähigkeit und den allgemeinen Gesundheitszustand zu erhalten und zu verbessern, können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer durch eine betriebliche Gesundheitsförderung bis zu einer Höhe von 500 € im Jahr steuerfrei unterstützen.

Zum 01.01.2019 wurde die Regelung zur Steuerbefreiung verschärft. Von der Steuer sind jetzt nur noch Maßnahmen mit Zertifizierung durch das Sozialgesetzbuch befreit. Diese war bisher keine Voraussetzung für die Steuerbefreiung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung. Für Maßnahmen, die bereits vor dem 01.01.2019 begonnen haben und keine Zertifizierung vorweisen, wurde eine Übergangsregelung getroffen. Für diese Maßnahmen ist die Zertifizierung zur Erlangung der Steuerbefreiung erstmals maßgeblich für Sachbezüge, die ab dem 31.12.2019 gewährt werden.

Fundstelle: TK PM v. 3.1.2019, § 3 Nr. 34 EStG, § 20 SGB V AKR20190102 (DW20190302)