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Pauschal ermittelte Nutzungsentnahme für Kfz vielleicht doch begrenzbar?

Die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs (Kfz) kann pauschal nach der sog. 1 %-Regelung besteuert werden.

Dies setzt seit 2006 voraus, dass das Kfz zu mindestens 50 % betrieblich genutzt wird.

Der Bundesfinanzhof hatte erst kürzlich entschieden, dass es nicht geboten sei, im Umkehrschluss die nach der 1 %-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz zu begrenzen.

Diese Entscheidung könnte nun das Bundesverfassungsgericht kippen. Gegen die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist mittlerweile Verfassungsbeschwerde erhoben worden.

Hinweis: Betroffene Streitfälle sollten mit Verweis auf das anhängige Verfahren offengehalten werden.

Fundstelle: BFH, Urt. v. 15.05.2018, X R 28/15, (Verfassungsbeschw. eingel., AZ. BVerfG: 2 BvR 2129/18), BStBL 2018 II, S. 712, LEXinform 0950707,