Die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs (Kfz) kann pauschal nach der sog. 1 %-Regelung besteuert werden.
Dies setzt seit 2006 voraus, dass das Kfz zu mindestens 50 % betrieblich genutzt wird.
Der Bundesfinanzhof hatte erst kürzlich entschieden, dass es nicht geboten sei, im Umkehrschluss die nach der 1 %-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz zu begrenzen.
Diese Entscheidung könnte nun das Bundesverfassungsgericht kippen. Gegen die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist mittlerweile Verfassungsbeschwerde erhoben worden.
Hinweis: Betroffene Streitfälle sollten mit Verweis auf das anhängige Verfahren offengehalten werden.
Fundstelle: BFH, Urt. v. 15.05.2018, X R 28/15, (Verfassungsbeschw. eingel., AZ. BVerfG: 2 BvR 2129/18), BStBL 2018 II, S. 712, LEXinform 0950707,