Nach den Plänen der Bundesregierung zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums sollten private Investoren zusätzlich zu den bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten von 2 % über vier Jahre jeweils weitere 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend machen können. Bauherren könnten dann – unter weiteren Voraussetzungen – in den ersten vier Jahren insgesamt 28 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung abschreiben.
Am 9.11.2018 gab der Bundestag grünes Licht für das „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“. Der Bundesrat sollte dem Gesetz am 14.12.2018 zustimmen. Er hat jedoch den Gesetzesbeschluss des Bundestages überraschend von der Tagesordnung genommen. Das Thema kann aber auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung auf eine der nächsten Tagesordnungen des Bundesrats gesetzt werden.
Kritikpunkte waren eine fehlende Regelung zur Begrenzung der Miethöhe sowie dass die EU-Regelungen zu Deminimis-Beihilfen gelten sollen. Hierdurch würden Wohnungsunternehmen weitgehend von der Sonderabschreibung ausgeschlossen und den Steuerpflichtigen ein erheblicher Bürokratieaufwand aufgebürdet.
Fundstelle: BR-PM v. 14.12.2018 (DW20190206)