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Abgabesatz Künstlersozialversicherung

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2019 unverändert 4,2 % betragen. Die entsprechende Verordnung wurde Ende August bekanntgegeben.

Hintergrund: Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 190.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Sie tragen, wie Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 %).

Fundstelle: BGBl I 2018 S. 1348 (NWB 6/2018; WAAAG-96893)