Schwangeren Arbeitnehmerinnen darf nach europäischem Recht im Rahmen von Massenentlassungen grundsätzlich gekündigt werden.
Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.
Der Kündigungsgrund hänge in diesem Falle nicht mit der Schwangerschaft zusammen.
Der Gekündigten müssen dabei aber die Gründe und sachlichen Kriterien für ihre Kündigung mitgeteilt werden, nach denen sie gekündigt wurde.
Hinweis:
Auch nach deutschem Recht ist danach die Kündigung einer Schwangeren im Rahmen einer Massenentlassung nicht ausgeschlossen. Allerdings bedarf sie der Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde, die über einen weiten Ermessensspielraum verfügt.