Um die monatliche Steuerlast von vornherein zu reduzieren, können Steuerpflichtige beim Finanzamt Freibeträge eintragen lassen und einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Davon profitiert z. B. jemand, der weite Wege zur Arbeit fährt oder durch die Betreuung von Kindern oder durch Unterhaltszahlungen eine hohe finanzielle Belastung hat.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2018 wurde neu gestaltet: So enthält nun der Hauptvordruck bereits den „Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“, für den bislang ein eigener Vordruck ausgefüllt werden musste. Daneben gibt es die Anlagen zu Werbungskosten, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Kindern.
Der Antrag für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Jahr 2018 kann seit Oktober beim Finanzamt gestellt werden, auf Wunsch auch für zwei Jahre. Ändern sich die Verhältnisse, sodass mit geringeren Kosten zu rechnen ist, muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.
ANMERKUNG:
Falls bereits im Vorjahr ein Antrag gestellt wurde und sich die Steuerfreibeträge nicht verändert haben, so genügt es, im Hauptvordruck die Angaben zur Person sowie den Abschnitt „Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren“ auszufüllen.
Fundstelle: Landesamt für Steuern, Rheinland-Pfalz, PM v. 14.9.2017 (DW20171105)