Am 30.9.2017 begann auf Grundlage des neuen Common Reporting Standard (CRS) der erste automatische Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen Deutschland und 49 Staaten und Gebieten für den Meldezeitraum 2016. Derzeit haben sich bereits über 100 Staaten und Gebiete dazu bekannt, den gemeinsamen Meldestandard einzuführen. Durch diese Regelung werden Informationen über Konten bzw. Vermögensanlagen zwischen den an diesem Informationsaustausch teilnehmenden Staaten und Gebieten automatisch ausgetauscht.
Weltweit bestehen zwischen den teilnehmenden Staaten und Gebieten schon über 2000 bilaterale Austauschbeziehungen. Weitere Staaten und Gebiete werden ab dem 30.9.2018 hinzukommen.
ANMERKUNG:
Gemeldet werden u. a. Namen, Adresse, Kontonummer, Kontostände von Depots und Einlagekonten sowie Verkaufserlöse aus Finanzgeschäften, Treuhandgesellschaften und Stiftungen. Nach dem OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkontendaten sind nicht nur Konten von natürlichen Personen, sondern auch von juristischen Personen sowie Rechtsträgern einschließlich Trusts und Stiftungen meldepflichtig. Darüber hinaus umfasst der Standard auch die Pflicht zur Prüfung passiver Non Financial Entities und die Meldung der natürlichen Personen, die diese Rechtsträger tatsächlich beherrschen – also die Mitteilung der dahinter stehenden wirtschaftlich Berechtigten, die sog. „beneficial owners“.
Fundstelle: BMF-PM v 29.9.2017 (DW20171205)