In einer Pressemitteilung vom 14.7.2016 teilt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit, dass es nach Ablauf der in Sachen „Erbschaftsteuer“ gesetzten Frist zu dessen Neuregelung das Normenkontrollverfahren erneut auf die Tagesordnung setzen will.
Nachdem das BVerfG mit Urteil vom 17.12.2014 einige Regelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt hat, wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30.6.2016 eine Neuregelung zu schaffen.
Die für verfassungswidrig erklärten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes gelten zwar weiter fort. Da eine entsprechende Gesetzesänderung bis 30.6.2016 aber nicht vorliegt, hat der Vorsitzende des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, nunmehr mit Schreiben an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat vom 12.7.2016 mitgeteilt, dass das BVerfG sich nach der Sommerpause Ende September mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz befassen wird.
ANMERKUNG:
Nachdem sich die politischen Parteien nicht auf einen gemeinsamen Nenner für die Neuregelung einigen konnten, wurde der Vermittlungsausschuss angerufen, in dem die noch offenen Punkte nunmehr geklärt werden sollen. Das soll am 8.9.2016 der Fall sein.
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Fundstelle: BVerfG-PM 41/2016 v. 14.7.2016, Az. 1 BvL 21/12 (DW20160907)