Das schwere Erdbeben in Ecuador im April 2016 hat dort erhebliche Schäden an der Infrastruktur hinterlassen, die eine humanitäre Katastrophe befürchten lassen.
Das Bundesfinanzministerium hat besondere steuerliche Regelungen zu in der Zeit vom 16.04. bis zum 31.12.2016 erbrachten Hilfeleistungen veröffentlicht, die den Opfern zugutekommen. Für die Unterstützung von Geschäftspartnern und Arbeitnehmern,
für den Arbeitslohnverzicht und für Spenden auf Sonderkonten gelten bestimmte Erleichterungen.
Hinweis:
Wir informieren Sie gerne ausführlich über diese steuerlichen Maßnahmen
BMF-Schreiben v. 24.05.2016 – IV C 4 - S 2223/07/0015 :014; www.bundesfinanzministerium.de