Verfassungsbeschwerde gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat 3 Verfassungsbeschwerden gegen das zum 1.1.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Somit blieben diese ohne Erfolg.

 

Nach den Neuregelungen des Alterseinkünftegesetzes findet ein Systemwechsel hin zu einer nachgelagerten Besteuerung statt. Demnach werden Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus berufsständischen Versorgungen – zunächst mit einem Anteil von 50 % und dann je nach Eintrittsalter bis 2040 graduell auf 100 % ansteigend – besteuert.

Nach Auffassung des BVerfG steht dem Gesetzgeber bei der Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen ein weiter Gestaltungsspielraum zu.

 

Insbesondere hält das oberste deutsche Gericht es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, dass er Renteneinkünfte aus den verschiedenen Basisversorgungen gleich behandelt, obwohl die hierfür bis 2004 geleisteten Beiträge teilweise in unterschiedlichem Maße steuerentlastet waren.

Fundstelle: BVerfG-PM Nr. 88/2015 vom 1.12.2015, BVerfG Beschl. v. 29.9.2015 – 2 BvR 2683/11 v. 30.9.2015 – 2 BvR 1066/10, 2 BvR 1961/10) (DW20160304)