Zzt. sind E-Mails und Schreiben im Umlauf, in denen der Name des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) missbraucht und Schadsoftware verteilt wird.
STEUERSTATTUNG
In den E-Mails von der E-Mail-Adresse „bzst.bund@munich.com“ mit dem Betreff „Rückerstattung/refund“ steht folgender Text: „Steuererstattung ist abgeschlossen, befestigt ist eine Kopie des Schlup. (tax refund completed, attached is a copy of the slip)”. In der Anlage befindet sich ein Dateianhang „Steuerbescheid.pdf.rar”. Inhalt dieses rar-Files ist eine Datei „k-12.exe“. Hinter der Datei befindet sich vermutlich eine Schadsoftware. Wir bitten Sie daher dringend, diese
E-Mails auf keinen Fall zu öffnen und umgehend zu löschen!
UMSATZSTEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMER
Des Weiteren befinden sich wieder Schreiben im Umlauf, in denen eine kostenpflichtige Erfassung, Registrierung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) angeboten wird. Die Vergabe von USt-IdNr. ist stets kostenfrei und erfolgt in Deutschland ausschließlich durch das BZSt. In der Regel beantragen die Unternehmen bei ihrem zuständigen Finanzamt die Erteilung der USt-IdNr. Diese übermitteln die Anträge dann intern an das BZSt.
BITTE BEACHTEN SIE!
Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden nicht per Mail verschickt. Zuständig für die Rückerstattung von überzahlten Steuern ist zudem nicht das BZSt, sondern das jeweils zuständige Finanzamt.
Fundstelle:
BZSt, Pressemitteilung v. 28.5.2015,
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM Nr. 31/2015 v. 2.6.2015 (DW20150727)