Ab diesem Jahr prüft SOKA-BAU für Betriebe ohne oder mit einem wechselnden Arbeitnehmerbestand, ob der aus der Bruttolohnsumme zu berechnende Beitragsanteil zur Berufsbildung grundsätzlich mindestens
€ 900,00 pro Jahr beträgt.
Ist dies nicht der Fall, wird der entsprechende Differenzbetrag angefordert.
Das Verfahren zur Verbreitragung hinsichtlich des 2,1% Beitrages zur Berufsbildung wird somit pauschaliert und trifft insbesondere die Betriebe, die bisher niemand beschäftigen bzw. nur geringe Bruttolohnsummen auszubezahlen. Alle Betriebe werden von der SOKA-BAU im September hierüber schriftlich informiert.
Über die Auswirkung der Änderung und für Rückfragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner der Sozietät Jürgen Geiling & Partner kompetent und jederzeit gerne zur Verfügung.