Das Bundesfinanzministerium hat besondere steuerliche Regelungen für Hilfeleistungen veröffentlicht, die den Opfern der Hochwasserkatastrophe auf dem Balkan (Bosnien-Herzegowina, Kroatien und
Serbien) zugutekommen. Während eines Übergangszeitraums vom 16.05.2014 bis zum 31.12.2014 gelten bestimmte Erleichterungen für die Unterstützung von Geschäftspartnern und
Arbeitnehmern, für den Arbeitslohnverzicht und für Spenden auf Sonderkonten.
HINWEIS
Wir informieren Sie gerne ausführlich über diese steuerlichen Maßnahmen.
Fundstelle: BMF-Schreiben v. 17.06.2014 – IV C 4 - S 2223/07/0015 :011; www.bundesfinanzministerium.de