Mit dem sog. Amtshilfe-Durchführungsgesetz hat Österreich eine Verschärfung der Verfolgung von (deutschen) Steuersündern beschlossen. Damit wird Deutschland und anderen europäischen Staaten das
Recht eingeräumt, bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Gruppenanfragen an die österreichische Finanzverwaltung zu stellen. Mit solchen automatisierten und standardisierten Anfragen können eine
unbestimmte Zahl von Kontodaten angefordert werden, die die österreichischen Banken anonym zu Verfügung stellen, sodass Bankkunden davon nichts erfahren.
ANMERKUNG:
Diese Regelung gilt seit dem 1.7.2014 und kann auch zurückliegende Steuerzeiträume erfassen – und zwar bereits ab dem Jahr 2011. Auch wer die Bankverbindung bereits aufgelöst hat, kann durch
solche Anfragen erfasst werden. Nachdem im deutschen Steuerrecht zum 1.1.2015 mit einer Verschärfung der Regelungen zur Selbstanzeige zu rechnen ist, sollten Betroffene sich schnellstens beraten
lassen.
Fundstelle: Focus-Online v. 30.7.2014 (DW20140920)