![investitionsabzugsbetrag | jgp.de](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/none/path/sc3240d6b44b170c4/image/i073f110e333ba821/version/1401781689/investitionsabzugsbetrag-jgp-de.jpg)
Für Ihren Pkw können Sie laut Finanzgericht Sachsen keinen Investitionsabzugsbetrag beanspruchen, wenn Ihre Privatnutzung später nach der 1-%-Methode versteuert wird. Nach Ansicht der Richter liegt der Anteil der Privatnutzung bei Anwendung dieser Methode ungefähr bei 20 %. Der Investitionsabzugsbetrag kommt jedoch nur in Betracht, wenn Sie ein Wirtschaftsgut nahezu ausschließlich (zu mindestens 90 %) für betriebliche Zwecke nutzen.
Hinweis: Um eine fast ausschließlich betriebliche Verwendung Ihres Pkw - also eine private Nutzung von unter 10 % - nachzuweisen, haben Sie nur die Möglichkeit, ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch vorzulegen. |
Fundstelle:
FG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12.06.2013 – 2 K 1191/12; www.stx-premium.de