Überblick | Einkommensteuererklärung 2013

Steuerzahler haben für die Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung 2013 in der Regel bis zum 31.05.2014 Zeit. Sofern sie steuerlich beraten sind, verlängert sich die Abgabefrist allgemein auf den 31.12.2014 (in Hessen sogar auf den 28.02.2015). Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat kürzlich die wichtigsten Änderungen zusammengefasst, die für den Veranlagungszeitraum 2013 zu beachten sind:

  • Der steuerfreie Grundfreibetrag hat sich im Veranlagungszeitraum 2013 von 8.004 € auf 8.130 € pro Person erhöht.
  • Die Möglichkeit zur getrennten Veranlagung ist ab 2013 entfallen. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können sich zwischen der Zusammen- und der Einzelveranlagung entscheiden. Die gewählte Veranlagungsart ist nach Eintritt der Unanfechtbarkeit grundsätzlich verbindlich.
  • Die steuerfreie Pauschale für ehrenamtliche Helfer in Vereinen und Organisationen ist von 500 € auf 720 € gestiegen. Übungsleiter können eine Pauschale von 2.400 € beanspruchen (bisher: 2.100 €).
  • Wer 2013 aus beruflichen Gründen umgezogen ist, kann ohne Einzelnachweis der Kosten eine Pauschale von 687 € statt bisher 679 € geltend machen (für sonstige Umzugsauslagen). Für Umzüge, die ab August 2013 beendet werden, steigt die Pauschale auf 695 €. Pro mitumziehender Person, die kein Ehegatte ist, erhöht sich der Betrag um 303 €, ab August 2013 um 306 € (bisher: 299 €).
  • Der Besteuerungsanteil für gesetzliche Renten, die im Jahr 2013 erstmals gezahlt wurden, beträgt 66 %. Bei einer monatlichen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von nicht mehr als 1.236 €/2.472 € (Alleinstehende/ Verheiratete) ohne weitere Einnahmen fallen grundsätzlich keine Steuern an. 

Fundstelle: 

FinMin NRW, Pressemitteilung v. 23.01.2014; www.fm.nrw.de