Richtungswechsel | Eltern erhalten Kindergeld auch für verheiratete Kinder

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Der Bundesfinanzhof hat seine „Mangelfallrechtsprechung“ aufgegeben und entschieden, dass Kinder ab 2012 trotz ihrer Heirat kindergeldrechtlich bei den Eltern berücksichtigt werden können. Die Richter haben klargestellt, dass es für den Kindergeldanspruch nicht mehr darauf ankommt, ob eine typische Unterhaltssituation zwischen Eltern und Kind vorliegt.

Hinweis: Das Urteil ist vor allem für Eltern relevant, deren verheiratetes volljähriges Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich in einer beruflichen Ausbildung befindet (z.B. Erststudium). Eltern steht jetzt selbst dann Kindergeld zu, wenn der Ehepartner des Kindes (aufgrund ausreichender Einkünfte) für den Unterhalt sorgen kann. Aktuell vertreten die Familienkassen allerdings noch eine gegenteilige Auffassung.

Fundstellennachweis:

BFH, Urt. v. 17.10.2013 – III R 22/13; www.bundesfinanzhof.de