Abgeltungsteuer | Automatisiertes Abzugsverfahren für Kirchensteuer kommt

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Bisher behalten Banken nur dann Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge ein, wenn ihr Kunde sie zuvor über seine Religionszugehörigkeit informiert hat. Diese antragsgebundene Prozedur wird ab dem 01.01.2015 durch ein automatisiertes Abzugsverfahren ersetzt. Künftig müssen abzugsverpflichtete Institutionen wie Banken und Versicherungen jährlich die Kirchensteuerpflicht ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abfragen.

Sind Bankkunden mit der Datenabfrage nicht einverstanden, können sie dem automatisierten Datenabruf widersprechen. Dafür empfiehlt sich ein amtlicher Vordruck, der unter den Suchbegriffen „Kirchensteuer“ oder „Sperrvermerk“ auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung (www.formulare-bfinv.de) abrufbar ist.

 

Der Antrag bewirkt, dass das BZSt einen Sperrvermerk setzt, so dass Banken die Religionszugehörigkeit nicht einsehen können. Im Fall eines Widerspruchs müssen Anleger aber eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dadurch wird sichergestellt, dass das Finanzamt die Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nacherheben kann.

Fundstellennachweis:

BZSt, Pressemitteilung v. 04.03.2014; www.bzst.de