Internetwährung | Bitcoins-Kursgewinne sind private Veräußerungsgeschäfte

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Seit 2009 können Waren und Dienstleistungen im Internet mit der virtuellen Währung Bitcoin online bezahlt werden. Der Rücktausch von Bitcoins in Euro innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung stellt laut Bundesregierung ein privates Veräußerungsgeschäft dar. Anleger müssen durch den Rücktausch erzielte Kursgewinne mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

Liegt zwischen Kauf und Verkauf der Bitcoins mehr als ein Jahr, bleiben die Gewinne steuerlich unberücksichtigt. Wie bei anderen Spekulationsgeschäften auch (z.B. Goldverkauf) können Gewinne aus Bitcoin-Transaktionen bis zu 600 € pro Jahr steuerfrei bleiben (Freigrenze). Zudem dürfen Verluste, die durch steuerpflichtige Bitcoin-Spekulationen innerhalb der Jahresfrist entstehen, mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

Fundstellennachweis:

Bundesregierung, Antwort v. 07.08.2013; BT-Drucks. 17/14530