Lipödem: Steuerabzug für Fettabsaugungen ist nur mit amtsärztlichem Gutachten möglich

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Patienten, bei denen ein Lipödem diagnostiziert wird und die sich für eine Fettabsaugung (Liposuktion) entscheiden, brauchen vor der Behandlung ein amtsärztliches Gutachten. Nur wenn die medizinische Indikation vorher bescheinigt wird, können sie nicht von der Krankenkasse übernommene Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. So lässt sich eine Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg zusammenfassen.

Fundstellennachweis:

FG Baden-Württemberg, Urt. v. 04.02.2013 – 10 K 542/12, Rev. (BFH: VI R 51/13); www.justiz-bw.de