Eltern: Verlängerter Kindergeldbezug bei Studium während des Zivildienstes

Für ein Kind, das sich in einer Ausbildung befindet oder studiert, erhalten die Eltern Kindergeld grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes. Hat das Kind den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst abgeleistet, verlängert sich der Bezugszeitraum jedoch um die Dauer dieser Dienste über den 25. Geburtstag hinaus. Das gilt auch, wenn das Kind schon während des Zivildienstes einer Berufsausbildung oder einem Studium nachgegangen ist und die Eltern daher schon während des Zivildienstes Kindergeld erhalten haben.

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs hat der Gesetzgeber mit der Verlängerungsregelung bei Zivil- und Wehrdiensten eine typisierende Regelung getroffen, die Ausbildungsverzögerungen infolge der abgeleisteten Dienste kompensieren soll. Unerheblich ist, ob solche Verzögerungen im Einzelfall tatsächlich eingetreten sind.

Fundstellennachweis:

BFH, Urt. v. 05.09.2013 – XI R 12/12; www.stx-premium.de