Ab 01.02.2014 gilt SEPA – mit einer Übergangsfrist bis 01.08.2014 – für Unternehmen und Vereine

sepa | jgp.de

Am 1.2.2014 lösen europäische Zahlungsverfahren die nationalen Verfahren ab. Ab diesem Datum sollten Unternehmen, Vereine und öffentliche Kassen nur noch mit SEPA arbeiten. Die EU-Kommission verlängert jedoch aus Angst vor einem Zahlungschaos die SEPA-Übergangsfrist um 6 Monate. Die bisherigen Überweisungswege funktionieren demnach noch bis zum 1.8.2014.

Es gibt durch SEPA aber auch handfeste Vorteile. Der gesamte bargeldlose Euro-Zahlungsverkehr kann unabhängig vom Sitz oder Wohnort gesteuert werden – effizient, sicher und einheitlich. Sie haben europaweit freie Kontowahl. Für Ihre Kontoführung können Sie sich das Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis in ganz Europa aussuchen. SEPA ist auch für Unternehmen, die im Internethandel aktiv sind, vorteilhaft. Sie können ihren Kunden das Überweisungs- und Lastschriftverfahren nunmehr europaweit als Zahlungsmöglichkeit anbieten – in Absprache mit ihrer Bank.

Fundstellennachweis:

Bundesregierung, PM v. 13.12.2013

(DW20140203)