Wenn der Betriebsprüfer seinen Besuch ankündigt, sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten während der Prüfung schon vorher kennen. Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich die wichtigsten Aspekte zusammengefasst:
- Erhalten Sie eine Prüfungsanordnung, können Sie den vom Finanzamt bestimmten Prüfungsbeginn verschieben, wenn Sie hierfür wichtige Gründe vorbringen (z.B. Krankheit).
- Sie müssen dem Prüfer (kostenlos!) einen geeigneten Raum bzw. Arbeitsplatz samt Hilfsmitteln zur Verfügung stellen.
- Sie haben Ihre Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und sonstigen benötigten Unterlagen vorzulegen und zu erläutern, die erbetenen Auskünfte zu erteilen und den Prüfer beim Zugriff auf die Daten zu unterstützen.
- Der Prüfer kann verlangen, dass ihm die auf einem Datenträger gespeicherten Unterlagen lesbar gemacht oder ausgedruckt werden.
- Der Prüfer kann über Ihr Datenverarbeitungssystem per „Nur-Lesezugriff“ auf gespeicherte Daten zugreifen. Alternativ darf er maschinell verwertbare Datenträger wie CDs oder USB-Sticks von Ihnen verlangen oder Sie auffordern, die Daten nach bestimmten Vorgaben maschinell auszuwerten.
- Sofern der Prüfer etwas aufgedeckt hat, haben Sie das Recht auf eine Schlussbesprechung, bei der die ermittelten Sachverhalte gemeinsam erörtert werden.
- Sie können verlangen, dass Ihnen das Ergebnis der Prüfung (Prüfungsbericht) schriftlich übersandt wird, noch bevor das Finanzamt die Prüfungsfeststellungen in geänderte Steuerbescheide einfließen lässt.
- Ergibt sich während der Prüfung der Verdacht einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit, muss Ihnen umgehend mitgeteilt werden, dass gegen Sie ein Steuerstraf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Das Finanzamt kann dann Ihre Mitwirkung bei der Aufklärung belastender Sachverhalte nicht erzwingen.
Hinweis:
Wenn Sie eine Prüfungsanordnung erhalten, sollten Sie uns zeitnah über den Prüfungsbeginn unterrichten, damit wir die Prüfung gemeinsam vorbereiten können.
Fundstellennachweis:
BMF-Schreiben v. 24.10.2013 – IV A 4 - S 0403/13/10001; www.stx-premium.de