Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts (Ehrenamtsstärungsgesetz) vom 21. März 2013 wurde die Steuerbefreiung rückwirkend ab 1. Januar 2013 erhöht. Die Übergangsleiterpauschale stieg von 2.100 € auf 2.400 € und die Ehrenamtspauschale von 500 € auf 720 €.
Dies Beträge sind pro Jahr in den entsprechenden Tätigkeiten steuerfrei. Die steuerfreien Aufwandsentschädigungen...