Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1.11.2011 haben sich Änderungen zu den Entfernungspauschalen ergeben, die das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 3.1.2013 wie folgt konkretisierte.
1. Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
1.1. Allgemeines: Die Entfernungspauschale wird grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel gewährt. Ihrem Wesen als Pauschale entsprechend kommt es nicht auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen an. Unfallkosten können als außergewöhnliche Aufwendungen jedoch neben der Entfernungspauschale berücksichtigt werden (siehe Tz. 4)