Jahressteuergesetz 2013 (JStG): Mit dem geplanten Gesetz beabsichtigte der Gesetzgeber diverse Anpassungen an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union sowie Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens. Dazu waren u. a. Vergünstigungen bei der 1-%-Regelung für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die Verlängerung der Geltungsdauer von Freibeträgen auf 2 Jahre sowie die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen vorgesehen.
Am 17.1.2013 lehnte der Bundestag den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum JStG ab. Der umfangreiche Vorschlag beruhte nicht auf einem echten Kompromiss zwischen Bund und Ländern, sondern auf einem Mehrheitsentscheid des Vermittlungsausschusses. Keinen Konsens gab es zum Vorschlag, homosexuelle Lebenspartnerschaften mit dem Ehegattensplitting steuerlich gleichzustellen. Eine erneute Vorlage des Gesetzes an den Bundesrat scheiterte in der Sitzung am 1.2.2013. Damit dürfte das JStG 2013 Geschichte sein. Einzelne Regelungen sollen jedoch in getrennte Gesetzesvorlagen gepackt und wieder aktiviert werden.
Steuerabkommen mit der Schweiz: Eine durch Mehrheitsbeschluss zustande gekommene Empfehlung des Vermittlungsausschusses vom 12.12.2012 zum Steuerabkommen mit der Schweiz hat der Bundestag ebenfalls am 17.1.2013 abgelehnt. Auch hier scheiterte ein erneuter Versuch am 1.2.2013 am Bundesrat. Das umstrittene Steuerabkommen zielte darauf ab, für bislang unversteuerte Kapitaleinkünfte deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz eine Abgeltungsbesteuerung und eine nachträgliche Besteuerung von in den vergangenen 10 Jahren erzielten, nicht versteuerten Kapitaleinkünften zu regeln.
Energetische Sanierung von Wohngebäuden: Am 17.1.2013 hat der Bundestag eine Empfehlung des Vermittlungsausschusses vom 12.12.2012 zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zwar angenommen. Bund und Länder haben sich nach mehr als einjährigem Vermittlungsverfahren aber darauf geeinigt, sämtliche streitigen Teile zur steuerlichen Förderung aus dem Gesetz zu streichen, da eine Verständigung nicht möglich war. Die von vielen Wohneigentümern erhoffte steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen kann daher nicht in Kraft treten.
Abbau der kalten Progression: Im Vermittlungsausschuss war kein Konsens über die beschlossene prozentuale Anpassung des gesamten Tarifverlaufs zu erzielen, die den Effekt der kalten Progression (überproportionale Besteuerung von Einkommenszuwächsen) beschränken sollte. Es bleibt also weiterhin dabei, dass Lohnerhöhungen, die die Inflation ausgleichen sollen, zu schleichenden Steuermehrbelastungen der Bürger führen können.
Der Bundestag ist aber einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses gefolgt. Die beschlossene Einigung sieht nunmehr vor, dass der steuerliche Grundfreibetrag in 2 Schritten steigt. Für das Jahr 2013 beträgt er 8.130 Euro, ab 2014 erhöht er sich auf 8.354 Euro. Es bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 %.