Am 01.02.2013 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2013 (JStG) und dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen zum zweiten Mal die Zustimmung verweigert. Die weiteren Einigungs-vorschläge zu steuer-politischen Gesetzes-reformen haben dagegen sowohl Bundestag als auch Bundesrat passiert.
Als „JStG light“ hat die Bundesregierung nun eine Formulierungshilfe für ein neues Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen, die nur noch die unerlässlichen Regelungen enthält. So muss die EU-Amtshilferichtlinie umgesetzt werden, um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission abzuwenden. Ferner soll zur Umsetzung des Regierungsprogramms Elektromobilität eine Regelung zum Nachteilsausgleich für die Privatnutzung betrieblicher E-Fahrzeuge ins Einkommensteuergesetz aufgenommen werden. Allerdings bleibt es fraglich, in welcher Form das Gesetz den Bundesrat passieren wird.
Die Empfehlung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zum Abbau der kalten Progression hat der Bundestag dagegen abgenickt. Der steuerliche Grundfreibetrag wird in zwei Stufen angehoben: für 2013 auf 8.130 € und ab 2014 auf 8.354 €. Es bleibt aber beim Eingangssteuersatz von 14 %. Die prozentuale Anpassung des gesamten Tarifverlaufs, die den Effekt der sogenannten kalten Progression beschränken sollte, war leider nicht konsensfähig. Somit profitiert der Staat weiterhin davon, dass Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen sollen, oft zu Steuermehrbelastungen der Bürger führen.
Ebenfalls Zustimmung gefunden hat das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden - auch wenn es kaum noch wiederzuerkennen ist. Die steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen, um die viele Wohneigentümer bis zuletzt gebangt haben, kann nicht in Kraft treten. Es ist lediglich eine Passage erhalten geblieben, nach der die Entflechtungsmaßnahmen der Netzbetreiber, die aufgrund von EU-Vorgaben nötig sind, von der Grunderwerbsteuer befreit werden.
Auch bezüglich des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts hat der Bundestag den Einigungsvorschlag von Bundestag und Bundesrat angenommen. Durch die Neuregelung der sogenannten doppelten Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz bleiben negative Einkünfte eines Organträgers bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie bereits in einem ausländischen Steuerverfahren geltend gemacht wurden.