Das Bundesfinanzministerium teilt in seinem Schreiben vom 17.12.2012 die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsdienstreisen, die ab dem 1.1.2013 zur Anwendung kommen, mit.
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Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend; dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug!
Dieses Schreiben gilt auch für Geschäftsreisen in das Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland.