![Steuerberater Cham](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=210x1024:format=jpg/path/sc3240d6b44b170c4/image/i2233838d617e264f/version/1358941134/steuerberater-cham.jpg)
In der Januar-Ausgabe wurde in einigen Informationsschreiben versehentlich noch der alte Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 1,95 % genannt. Zum 1.1.2013 ist dieser jedoch auf 2,05 % angehoben worden. Entsprechend erhöht sich auch der Beitragssatz für Kinderlose auf 2,3 % (1,025 % + 0,25 % tragen Arbeitnehmer ohne Kinder, 1,025 % trägt der Arbeitgeber). Arbeitnehmer in Sachsen müssen ab dem 1.1.2013 1,525 % des Beitragssatzes übernehmen; Arbeitgeber 0,525%.
Eine Aufstellung über die Beitragsbemessungsgrenzen können Sie unter folgendem Link herunterladen: