Die Begriffe Kindergeld und Kinderfreibeträge sind Ihnen sicher geläufig - doch wissen Sie auch, was eine Günstigerprüfung ist? Dabei kontrolliert das Finanzamt bei Ihrer Einkommensteuer-veranlagung, ob die Berücksichtigung der sogenannten kindbedingten Freibeträge (Kinderfreibetrag von 2.184 €, Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 1.320 €) zu einem steuerlich günstigeren Ergebnis führt als der Kindergeldanspruch. Ist das so, zieht es die Freibeträge in Ihrem Steuerbescheid ab und schlägt den Kindergeldanspruch auf die tarifliche Einkommensteuer auf.
Beispiel: Die zusammenveranlagten Eheleute hatten für ihre Tochter ganzjährig einen Kindergeldanspruch von insgesamt 2.208 €. Sie erzielten ein zu versteuerndes Einkommen von 85.000 €. Die Günstigerprüfung im Einkommensteuerbescheid 2011 fällt wie folgt aus:
Einkommensteuer ohne Gewährung der Kinderfreibeträge |
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19.848 € |
Einkommensteuer bei Gewährung der Kinderfreibeträge |
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17.294 € |
entlastende Wirkung der Freibeträge |
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2.554 € |
Die Steuerersparnis liegt über dem Kindergeldanspruch von 2.208 €. Somit zieht das Finanzamt die Kinderfreibeträge im Einkommensteuerbescheid ab und erhöht die tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Kindergeld.