Praxisübertragung: BFH erleichtert steuerneutrale Generationennachfolge

Rechtsanwalt Cham

Unternehmern und Freiberuflern, die ihren Teil-/ Betrieb oder Mitunternehmeranteil unentgeltlich an ihre Kinder übergeben, bietet das Einkommensteuergesetz die Möglichkeit, dies steuerneutral zu tun. Dann dürfen die Buchwerte fortgeführt werden, so dass es nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven kommt. Ferner ist es möglich, einzelne Wirtschaftsgüter steuerneutral von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen zu übertragen.

 

Der Bundesfinanzhof lässt die Buchwertfortführung bei der Übertragung eines Mitunternehmeranteils auch dann zu, wenn zugleich Sonderbetriebsvermögen (z.B. ein Betriebsgrundstück bzw. Praxisräume)ausgegliedert und weiterhin an den Praxisübernehmer verpachtet wird. Denn sowohl eine Anteilsübertragung als auch eine Grundstücksübertragung dürfen für sich gesehen steuerneutral erfolgen. Und bei einem engen zeitlichen Zusammenspiel beider Übertragungsvarianten darf nach Auffassung des Gerichts nichts anderes gelten.

Hinweis: Unter stillen Reserven versteht man die Differenz zwischen dem wirklichen Wert eines Wirtschaftsguts und seinem Buchwert.