![Steuerberater Cham](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=281x1024:format=png/path/sc3240d6b44b170c4/image/i25b9cc401c4f2bf4/version/1356079413/steuerberater-cham.png)
Minijobber sollen nach Plänen der Regierungskoalition ab dem 1.1.2013 mehr verdienen können. Dafür will sie die Geringfügigkeitsgrenze von 400 € auf 450 € anheben.
Begleitend ist angedacht, eine grundsätzliche Renten-versicherungspflicht einzuführen, die der sozialen Absicherung von Minijobbern dienen soll. Minijobber haben demnach den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 % bis zum allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung von 19,6 % (2013 vermutlich 19,0 %) zu ergänzen. Ist dies nicht gewünscht, soll sich der geringfügig Beschäftigte von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können.
Auch die Grenzen für Gleitzonenbeschäftigte von 400 bis 800 € sollen auf 450 € bis 850 € angepasst werden.
Anmerkung: Der hierfür erforderliche Gesetzentwurf stand bei Ausarbeitung dieses Informationsschreibens noch aus. Über die geplanten Neuregelungen werden wir Sie in einem der nächsten Rundschreiben informieren, wenn genauere Details vorliegen.